Techniker Krankenkasse (TK)
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:
- Cholera
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-Meningitis
- Polio (Kinderlähmung / Poliomyelitis)
- Tollwut
- Typhus
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse nicht erstattet:
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Kostenerstattung der ärztlichen Leistung und des Impfstoffes (bei Versicherten ab dem Alter von 18 Jahren abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass der Versicherte sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lässt und zwar auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des TK Bonusprogramm werden grundsätzlich sämtliche Schutzimpfungen 1 x jährlich bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Ihre Krankenkasse erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie ein Musteranschreiben.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
ServicecenterTelefon: 0800 / 2858585 * kostenlos
eMail: service@tk.de
Hauptverwaltung
Techniker Krankenkasse (TK)Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Telefon: 0800 / 2858585 * kostenlos
eMail: service@tk-online.de
Web: http://www.tk-online.de
Haftungsausschluss:
Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die
Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht,
die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung
oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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